Unsere Unterschriftenaktíon bzgl. der zukünftigen Kostentragungspflicht im Rahmen von bauvorgreifenden archäologischen Ausgrabungen im Rahmen des Veranlasserprinzips in Bayern (Art. 7, Abs. 1 BayDSchG) war ein voller Erfolg. Insgesamt konnten 1219 Unterschriften auf 168 Listen persönlich gesammelt werden. Diese stammen aus sechs Regierungsbezirken und über 32 Landkreisen und Städten. Im Landkreis Erding konnten exakt 800 Unterschriften gesammelt werden, wovon allein 544 auf die Große Kreisstadt Erding entfallen. Was uns besonders freut: In allen 26 Gemeinden des Landkreises Erding wurden Unterschriften geleistet.
Ein Aktenordner mit allen Listen und beiliegenden Kartierungen wurde am 7.2.2023 durch den AVE-Vereinsvorstand Harald Krause persönlich an Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, in Anwesenheit und mit Unterstützung von Staatsministerin MdL Ulrike Scharf und MdL Benno Zierer im Bayerischen Landtag übergeben. Das Credo alller Anwesenden der Übergabe: „Wir sind auf einem Guten Weg“.
Auf Einladung des Wissenschaftsministeriums durfte erfreulicherweise Harald Krause im Zuge des laufenden Gesetzesänderungsverfahrens als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst – neben zahlreichen weiteren Vertretern – sprechen. Vorstandsmitglied Reinhard Duetsch wohnte der Anhörung im Landtag ebenfalls als Zuhörer bei. Besonders erfreulich war, dass das Thema Kostentragungspflicht, insbesondere für private Vorhabensträger, von zahlreichen Experten gleichermaßen angesprochen wurde. Die rege Diskussion mit den Ausschussmitgliedern machte deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht.