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Liebe AVE-Mitglieder,

liebe Freunde und Förderer der Erdinger Archäologie- und Geschichtsforschung,

es gibt frohe Kunde für die Bayerische Bau- und Bodendenkmallandschaft:

Am gestrigen Mittwochabend (14.6.2023) wurde im Plenum des Bayerischen Landtags das neue Bayerische Denkmalschutzgesetz mit einer großen Mehrheit im Rahmen der 2. Lesung verabschiedet. Es tritt bereits zum 1. Juli 2023 in Kraft. Es lautet nun: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“.

Sämtliche Wortbeiträge und Änderungsanträge sind auf der Homepage des Bayerischen Landtags in Text- und Videoform abrufbar (dort unter Tagesordnungspunkt 9): PLON-Webanzeige (landtag.de).

Das vorläufige Wortprotokoll habe ich der Mail angehängt. Dort finden Sie alles Relevante auf den Seiten 113-128 sowie die Zusammensetzung der notwendigen Mehrheit im Bayerischen Landtag.

Bekanntermaßen hatte sich vor einem halben Jahr zum Archäologischen Neujahrsempfang im Museum Erding der Archäologische Verein Erding e.V. (AVE) mit einer Unterschriftenaktion bzgl. der zukünftigen Kostentragungspflicht bei Ausgrabungen mit Blick auf die Zumutbarkeitsgrenze für private Bauvorhaben in der Bevölkerung sowie in der Lokal- und Landespolitik Gehör verschafft und zahlreiche Unterstützer gewinnen können. Hervorzuheben sind hier neben der Landtagsabgeordneten und Staatsministerin Ulrike Scharf (CSU) und Oberbürgermeister Max Gotz (CSU) die Freien Wähler rund um Benedikt Hoigt, Benno Zierer und Petra Bauernfeind. Parallel zum Erdinger Vorstoß wurden in Bayern weitere Petitionen – insbesondere mit Blick auf das Fundeigentum (Schatzregal) und den Umgang bzw. die effektive Einbindung der Sondengängerszene – eingereicht. Nach der ersten Lesung im Landtag folgten weitere Beratungen im Wissenschaftsausschuss sowie im März eine Expertenanhörung, zu der auch der AVE als Sachverständiger geladen war.

Was uns seitens des AVE besonders freut, sind mit Blick auf unsere Unterschriftenaktion die Signale, die gestern Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, kurz vor der Abstimmung im Plenum kundtat: „Gerade hinsichtlich der Grabungskosten sage ich dem Hohen Haus zu, wir werden Mittel und Wege finden, Eigentümerinnen und Eigentümer entsprechend zu unterstützen. Niemand wird in Bayern überfordert werden. Das haben wir denen, die uns gegenüber Vorträge gemacht haben, auch zugesichert. Da stehen wir definitiv im Wort.“ Zeitnah werdennun eindeutige und klare Vollzugshinweise an die zuständigen Behörden gehen, damit jeder in Bayern weiß, was Sache ist, so Staatsminister Blume weiter.

Entsprechende Informationen stehen bereits auf der Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst: Änderungen im Denkmalschutz (FAQs) (bayern.de)

Selbstverständlich hält Sie der AVE gerne weiterhin durch unsere Rundmail und unseren Internetauftritt auf dem Laufenden – wir bedanken uns bei allen Unterstützer/innen bayernweit!

Herzlicher Gruß

Harald Krause, Vorstand im AVE e.V. 

Aktuelle Medienberichterstattung zum Thema:

Erding Neues Denkmalschutzgesetz trägt Erdinger Handschrift Markus Blume Harald Krause (merkur.de)

Archäologie im Landkreis Erding: Teure Fundstücke – Erding – SZ.de (sueddeutsche.de)